Hierbei handelt es sich um ein für den Einzelfall organisiertes Angebot: individuelle, dem jeweiligen Bedarf entsprechende Hilfe, die sich flexibel dem Entwicklungsstand und den Entscheidungen der Klienten anpasst. Schwerpunkte sind die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Kinder/Jugendlichen sowie ihrer Familien bei der Planung und Realisierung schulischer Reintegration und/oder beruflicher Integration.
Gesetzliche Grundlagen:
- §27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
- §34 KJHG Heimerziehung
- §35 KJHG Einzelbetreuung
- §41 Hilfe für junge Volljährige
- §36 KJHG Hilfeplanung
- §61-67 KJHG Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogener Daten
- §36 Brandenburgisches Schulgesetz