Heilpädagogisch-therapeutische Gruppe


Die Wohn- und Lebensgruppe zur erzieherischen Hilfe hat Platz für neun Kinder und Jugendliche. Die Gruppe übernimmt die versorgende, sozial-emotionale und erzieherische Zuständigkeit und entlastet die Herkunftsfamilie dadurch umfänglich. Zugleich bietet sie den Kindern/Jugendlichen ein heilpädagogischtherapeutisch wirkendes Lebensumfeld an. Die eigene Familie bleibt trotz der meist ausgeprägten Beziehungsstörungen ein wesentlicher Bezugspunkt.

Gesetzliche Grundlagen:

  • §5, §8, §27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
  • §34 KJHG Heimerziehung und betreutes Wohnen
  • §35a KJHG Seelische Behinderung
  • §36 KJHG Hilfeplanung
  • §41 KJHG Hilfe für junge Volljährige
  • § 61-67 KJHG Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogene Daten