Regelgruppen


Die beiden Wohngruppen zur erzieherischen Hilfe bieten jeweils neun Heranwachsenden Platz. Die Wohngruppe übernimmt die versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeit, das entlastet die Herkunftsfamilie umfassend. Zugleich macht sie den Kindern und Jugendlichen das Angebot eines neuen Lebensumfeldes, wobei die Herkunftsfamilie in der Regel der emotionale Bezugspunkt bleibt. Die Rückkehr in die Familie wird angestrebt oder steht zumindest als Möglichkeit offen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • §5, §8, §27 KJHG Voraussetzungen einer erzieherischen Hilfe
  • §34 KJHG Heimerziehung
  • §36 KJHG Hilfeplanung
  • § 61-67 KJHG Schutz von Sozialdaten bzw. personenbezogener Daten