Schutzstelle


Die Schutzstelle im Geschwister-Scholl-Heim hat 3 Plätze für Kinder und Jugendliche von 0 – 18 Jahren. Es handelt sich um eine Inobhutnahme mit familienähnlicher Betreuung im Schichtdienst. Dem Team aus pädagogischen Vollzeitkräften (Erzieher, Sozialpädagogin) steht 5 Stunden/Woche ein Therapeut/Psychologe zur Seite.

Aufnahmekriterien/Zielgruppe

Der Bereich Inobhutnahme unterscheidet Selbst- und Fremdmelder sowie minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (Rechtsgrundlage SGB VIII (KJHG) § 42; § 8a).

Selbstmelder: Ein Kind/Jugendlicher ist in Obhut zu nehmen, wenn das Kind/der Jugendliche selbst darum bittet. Das typische Alter reicht von 6 bis unter 18 Jahren. Es handelt sich hauptsächlich um Kinder/Jugendliche des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, aber auch um Minderjährige aus dem gesamten Bundesgebiet.

Fremdmelder: Kinder und Jugendliche, die etwa die Polizei, der Bundesgrenzschutz, Nachbarn, Lehrer oder Bekannte zu uns bringen. Die Minderjährigen sind meist von zu Hause weggelaufen, waren auf Trebe oder wurden bei Diebstählen/Straftaten ertappt; die Personensorgeberechtigten sind jedoch nicht erreichbar bzw. nicht in der Lage zur sofortigen Wiederaufnahme. Hinzu kommen Minderjährige, die der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes in Obhut nimmt, weil eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes/Jugendlichen dies erfordert.

Fachliche Ausrichtung/Leistungen

  • Sofortige Aufnahme zur Gefahrenabwehr, zum Schutz und zur Betreuung
  • Entlastung des Kindes/Jugendlichen in der Krisensituation
  • Altersgemäße Sicherung der Grundbedürfnisse
  • ggf. Einleiten notwendiger medizinischer Hilfe

• Herstellen einer verlässlichen, stabilisierenden pädagogischen Situation, speziell nach möglicher physischer und/oder psychischer Traumatisierung. Die Psychologen/Therapeuten unseres Begleitenden Dienstes unterstützen das Team.

  • Gespräche zur Bewältigung der Krisensituation
  • Strukturieren des Alltags, ggf. schulische Unterstützung
  • Kooperation mit dem Jugendamt und ggf. anderen Fachdiensten
  • Gespräche mit Personensorgeberechtigten und anderen Bezugspersonen
  • ggf. Entwickeln von Vorschlägen zur Problemlösung/möglichen Anschlusshilfen
  • Sicherstellen der Qualitätsentwicklung, Koordination und Leitung sowie Teambesprechung, kollegiale Beratung, Fortbildung und Supervision.

Im Einzelfall können Jugendamt und Träger weiter gehende Zielstellungen und diesbezügliche Leistungen als individuelle Zusatzleistungen vereinbaren.